Sie sind gesetzlich versichert, haben aber trotzdem von uns eine Rechnung erhalten?
1. Stationärer Krankenhausaufenthalt mit ärztlichen Wahlleistungen
Bei der Aufnahme oder ergänzend während des Aufenthalts im Krankenhaus hatten Sie die Option, ärztliche Wahlleistungen zu wählen — Behandlung durch den Chefarzt.
Weitere Informationen oder eine Anfragemöglichkeit für eine konkrete Prüfung Ihres Falls finden Sie hier:
Wahlleistungen
2. Individuelle Gesundheitsleistung - "IGeL" bzw. Wunschleistung
Möglicherweise haben Sie eine individuelle Gesundheitsleistung in Anspruch genommen.
Bei individuellen Gesundheitsleistungen (kurz "IGeL") bzw. Wunschleistungen handelt es sich um Selbstzahlerleistungen,
die nicht zum Katalog der gesetzlichen Krankenversicherung gehören oder
über den Umfang der gesetzlichen Leistungen hinausgehen.
Sie haben in einem solchen Fall mit Ihrem Arzt einen Vertrag geschlossen, aus dem sich Ihre Zahlungspflicht ergibt.
Ein Anspruch auf Kostenerstattung besteht in diesem Fall nicht.
Die Rechnung an Sie als gesetzlich Versicherter ist in diesem Fall korrekt.
"IGel"-Leistungen sind ärztlich empfohlene Leistungen, für die die gesetzlichen Krankenkasse nicht leistungspflichtig ist.
Darüber hinaus kann der Arzt auf Wunsch des Patienten Leistungen erbringen, die nicht von der gesetzlichen Krankenkasse bezahlt werden.
3. Ich finde mich in den Punkten 1 und 2 nicht wieder
Falls Sie sich in den Punkten 1 und 2 nicht wiederfinden, so können wir die Rechnung gerne überprüfen. Im Nachgang der Prüfung wird eine entsprechende Benachrichtigung an den Rechnungsempfänger geschickt.