Allgemeines

A2:  Sie sind gesetzlich krankenversichert

Sie sind gesetzlich versichert, haben aber trotzdem von uns eine Rechnung erhalten?

 

1. Stationärer Krankenhausaufenthalt mit ärztlichen Wahlleistungen

Bei der Aufnahme oder ergänzend während des Aufenthalts im Krankenhaus hatten Sie die Option, ärztliche Wahlleistungen zu wählen — Behandlung durch den Chefarzt.

Weitere Informationen oder eine Anfragemöglichkeit für eine konkrete Prüfung Ihres Falls finden Sie hier:  Wahlleistungen

 

2. Individuelle Gesundheitsleistung - "IGeL" bzw. Wunschleistung

Möglicherweise haben Sie eine individuelle Gesundheitsleistung in Anspruch genommen. Bei individuellen Gesundheitsleistungen (kurz "IGeL") bzw. Wunschleistungen handelt es sich um Selbstzahlerleistungen, die nicht zum Katalog der gesetzlichen Krankenversicherung gehören oder über den Umfang der gesetzlichen Leistungen hinausgehen. Sie haben in einem solchen Fall mit Ihrem Arzt einen Vertrag geschlossen, aus dem sich Ihre Zahlungspflicht ergibt. Ein Anspruch auf Kostenerstattung besteht in diesem Fall nicht.

Die Rechnung an Sie als gesetzlich Versicherter ist in diesem Fall korrekt.

 

3. Ich finde mich in den Punkten 1 und 2 nicht wieder

Falls Sie sich in den Punkten 1 und 2 nicht wiederfinden, so können wir die Rechnung gerne überprüfen. Im Nachgang der Prüfung wird eine entsprechende Benachrichtigung an den Rechnungsempfänger geschickt.

 

Rechnung der PVS Westfalen-Nord

Für eine Anforderungsbestätigung oder eventuelle Rückfragen: