Allgemeines

A5:  Kieferorthopädie BEMA

Was sind Versichertenanteilsrechnungen (BEMA)?

Bei Versichertenanteilrechnungen übernimmt die Krankenkasse vorerst mindestens 80 Prozent der Behandlungskosten und erstattet Ihren Eigenanteil von bis zu 20 Prozent nach erfolgreichem Behandlungsabschluss. Die Rechnungen für Ihre Behandlung erhalten Sie im allgemeinen quartalsweise, die Höhe richtet sich nach den durchgeführten Leistungen und angefallenen Laborkosten in diesem Quartal, kann also variieren. Nachdem Ihr Arzt den erfolgreichen Behandlungsabschluss attestiert hat, können Sie die Versichertenanteilsrechnungen bei Ihrer Krankenkasse zur Erstattung einreichen.

Wie hoch ist Ihr Eigenanteil?

Der Eigenanteil bei kieferorthopädischen Behandlungen liegt im Normalfall bei 20 Prozent. Wenn sich ein oder mehrere Geschwisterkinder ebenfalls in kiefer­orthopädischer Behandlung befinden, reduziert sich der Eigenanteil auf 10 Prozent. Beachten Sie, dass dieser Nachlass erst gewährt wird, wenn der genehmigte Behandlungsplan der Geschwister vorliegt. Es ist daher möglich, dass die ersten Rechnungen die volle Eigenbeteiligung aufweisen. Auch diese Rechnungen werden vollumfänglich erstattet.

Wie erhält man seinen Eigenanteil zurück?

Ihre Versichertenanteilsrechnungen bewahren Sie bis zum Ende der Behandlung auf. Den erfolgreichen Abschluss der kieferorthopädischen Behandlung attestiert der behandelnde Kieferorthopäde in einem Abschlussschreiben an den Versicherten. Nach Erhalt des Abschlussschreibens reicht der Versicherte dieses mit allen Versichertenanteilsrechnungen bei der gesetzlichen Krankenkasse ein. Der Versicherte erhält dann eine Rückerstattung der gezahlten Eigenanteile durch die Krankenkasse. Bitte beachten Sie, dass bei einem vorzeitigen Behandlungsabbruch keine Erstattung erfolgt.