Müssen Sie uns informieren?
Sollten Sie bei Ihrer Zahlung den richtigen Verwendungszweck (Rechnungsnummer) angegeben haben,
dann werden wir diese Zahlung Ihrer Rechnung zuordnen und die Überzahlung feststellen.
Eine gesonderte Mitteilung Ihrerseits ist in diesem Fall nicht notwendig. Wir werden unaufgefordert versuchen, Ihnen die Mehrzahlung wieder zukommen zu lassen.
Sollte die Überzahlung aus verschiedenen Zahlungen Ihrerseits resultieren oder aber auch weitere Angaben in Ihrer Überweisung fehlen, können Sie uns mit einem Hinweis gerne helfen.