Ihr gesetzlicher Anteil — die "Versichertenanteilsrechnung"
Wenn Sie Leistungen aus dem Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen in Anspruch nehmen, erhalten Sie Versichertenanteilsrechnungen.
Sie haben einen Eigenanteil von höchstens 20 Prozent bis zum Behandlungsende zu tragen, können ihn aber bei regulärem Behandlungsabschluss rückerstattet bekommen.
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