Allgemeines

A4:  Besonderes: Kieferorthopädie

Sie erhalten Rechnungen von Ihrem Kieferorthopäden über die PVS, wenn Sie entweder privat versichert sind oder als gesetzlich versicherter Patient einen Eigenanteil zu tragen haben.

 

Privat versichert?

Privat versicherten Patienten werden die erbrachten Leistungen persönlich in Rechnung gestellt. Gegebenenfalls kann der Patient die Rechnungen bei seiner Versicherung zur Erstattung einreichen. Bei privat versicherten Patienten erfolgt die Abrechnung von Leistungen nach der Gebührenordnung für Zahnärzte/Ärzte (GOZ/GOÄ). Privat versicherte Patienten erhalten keine Versichertenanteilsrechnungen.

Weiteres zu privaten Abrechnungen 

 

Gesetzlich versichert?

Welche Rechnungen können entstehen? Zu Beginn einer kieferorthopädischen Behandlung wird für die gesamte Laufzeit ein Behandlungsplan aufgestellt, kalkuliert und vereinbart. Hierbei gibt es Wahlmöglichkeiten (siehe außervertragliche Leistungen), sodass zur Behandlungszeit unterschiedliche Rechnungen entstehen können.

Ihr gesetzlicher Anteil — die "Versichertenanteilsrechnung"

Wenn Sie Leistungen aus dem Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen in Anspruch nehmen, erhalten Sie Versichertenanteilsrechnungen. Sie haben einen Eigenanteil von höchstens 20 Prozent bis zum Behandlungsende zu tragen, können ihn aber bei regulärem Behandlungsabschluss rückerstattet bekommen.

Weiteres zur Versichertenanteilsrechnung 

Ihre Wahlmöglichkeit — "Außervertragliche Leistungen"

Mit Hilfe von außervertraglichen Leistungen lässt sich die gesetzliche kieferorthopädische Versorgung erweitern.

Weiteres zu außervertraglichen Leistungen 

Sie erhalten Rechungen, obwohl Sie eine monatliche Pauschale zahlen?

Auch wenn Sie eine monatliche Pauschale zahlen, kann es vorkommen, dass Sie Rechnungen für Ihre Behandlung erhalten. Es handelt sich dabei um sogenannte Versichertenanteilsrechnungen. Diese Versichertenanteilsrechnungen können Sie sich nach Behandlungsende von Ihrer Krankenkasse erstatten lassen.