Allgemeines

A8:  Krankenhausrechnung (DRG)

Erläuterung zum DRG-System (Diagnoserelevante Gruppen)

Seit 2004 werden Krankenhausleistungen mit Hilfe von Fallpauschalen abgerechnet. Dabei fließen unter anderem die Behandlung, Arznei-, Hilfs- und Heilmittel, Unterkunft und Verpflegung ein. Jeder Behandlungsfall wird im Rahmen des DRG-Systems individuell bewertet. Verschiedene Kriterien wie die Diagnose, die Art der Aufnahme, der Entlassungsgrund und die durchgeführten Prozeduren entscheiden, welcher Fallgruppe die Behandlung zugeordnet wird.

Jeder Fallgruppe ist über den Fallpauschalenkatalog ein Relativgewicht zugeordnet. Zusätzlich sind für die Aufenthaltsdauer im Krankenhaus gesetzliche Ober- und Untergrenzen vorgeschrieben, bei deren Über- oder Unterschreitung verbindliche Zu- oder Abschläge anfallen. Aus dem Relativgewicht und den Zu- bzw Abschlägen ergibt sich das sogenannte Effektivgewicht.

Auf der Rechnung Ihrer Klinik ist ein Basisfallwert aufgeführt, der mit dem Effektivgewicht multipliziert wird, um die Rechnungssumme zu erhalten. Bei besonders aufwändigen Behandlungen können weitere Zusatzentgelte abgerechnet werden.

Ist die Behandlung durch einen Belegarzt, der nicht beim Krankenhaus angestellt ist, erfolgt, so rechnet das Krankenhaus nach dem DRG-Belegabteilungskatalog ab. In diesem Katalog wurden die ärztlichen Leistungen herausgerechnet, sie werden dann vom Operateur und eventuell dem Anästhesisten separat nach GOÄ (Gebührenordnung für Ärzte) abgerechnet.

Sie haben zwei Rechnungen zu einer Operation erhalten?

Sie können als Privatpatient mehrere Rechnungen zu einer Operation erhalten, wenn der operierende bzw. beteiligte Arzt und das Krankenhaus Ihre Leistungen separat in Rechnung stellen. Dies ist kein Fehler, sondern eine Folge der speziellen Abrechnungssituation. Die Rechnung des Krankenhauses wird nach dem DRG-System erstellt.

Sollten Sie noch Fragen zu Ihren Rechnungen haben, rufen Sie uns an...

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