Abweichung bei der Behandlungsart
Falls die Behandlungsart auf Ihrer Rechnung von der tatsächlichen Art der Behandlung abweicht, teilen Sie dies bitte Ihrem behandelnden Arzt mit.
Falls die Behandlungsart auf Ihrer Rechnung von der tatsächlichen Art der Behandlung abweicht, können Sie uns dies hier melden.
Stellt sich nach Abgleich Ihrer Angaben mit denen des behandelnden Arztes/Krankenhauses heraus, dass die Behandlungsart auf der Rechnung nicht stimmt, so schicken wir eine entsprechende Benachrichtigung an den Rechnungsempfänger.
Hinweis: Die Behandlungen, die unmittelbar vor oder nach Ihrem stationären Aufenthalt erbracht wurden und in der Rechnung als stationäre Leistungen aufgeführt wurden sind,
sind nach der GOÄ wie stationäre Leistungen abzurechnen. Bei Fragen melden Sie sich bitte telefonisch.