Sie haben keine ärztliche Wahlleistungen gewünscht, aber von uns eine Rechnung über solche Leistungen erhalten?
Ärztliche Wahlleistungen werden typischerweise bei Aufnahme in ein Krankenhaus oder während des Krankenhausaufenthalts vereinbart.
Überprüfung der Rechnung
Falls Sie der Meinung sind, dass keine schriftliche Wahlleistungsvereinbarung abgeschlossen worden ist, so können wir gerne die Rechnung überprüfen.
Im Nachgang der Prüfung wird eine entsprechende Benachrichtigung an den Rechnungsempfänger geschickt.